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Modernisierung der Steuerverwaltung

Die Komplexität des deutschen Steuerrechts stellt Verwaltung, Unternehmen und Bürger vor große Herausforderungen. Für die Steuerverwaltung wird es angesichts begrenzter Ressourcen immer schwieriger, dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden, die Steuereinnahmen sicherzustellen und einen gleichmäßigen Vollzug zu garantieren. Bürger und Unternehmer kritisieren zunehmend den hohen Aufwand, der ihnen zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten entsteht. Vor diesem Hintergrund sind die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, der Bürokratieabbau und der Ausbau des Bürgerservice wichtige Anliegen. Die Bayerische Steuerverwaltung arbeitet auf diesem Gebiet intensiv mit den anderen Ländern zusammen. Gemeinsam wurden bereits bedeutende Erfolge erzielt. Zu nennen sind insbesondere die Vereinheitlichung der Steuersoftware in allen Ländern, die Einführung der Elektronischen Steuererklärung, der Einsatz von maschinellen Risikomanagementsystemen oder das Angebot vielfältiger steuerlicher Informationen im Internet.

Um den Steuervollzug weiter zu modernisieren, werden Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Verbesserung des Serviceangebots konsequent weiter verfolgt. Hervorzuheben unter vielen anderen sind hier die Projekte „Elektronische Lohnsteuerkarte“, „Elektronische Bilanz“ und „Vorausgefüllte Steuererklärung“.

Mit der Elektronischen Bilanz werden Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen nach einheitlichem Datensatz von den Unternehmen an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Unternehmen können ihre steuerlichen Pflichten elektronisch und damit schnell, kostensparend und medienbruchfrei erfüllen. Die Steuerverwaltung erwartet neben einer höheren Effizienz Qualitätssteigerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen und eine verbesserte Fallauswahl für die Prüfungsdienste.