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Besoldung

Grundlage der Besoldung ist das Alimentationsprinzip, das zu den verfassungsrechtlich geschützten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt (Art. 33 Abs. 5 GG). Es verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

Bestandteile der Besoldung

Zur Besoldung gehören das Grundgehalt, ggf. ein Orts- und Familienzuschlag, Zulagen, Zuschläge, Vergütungen, eine jährliche Sonderzahlung, Leistungsbezüge, Anwärterbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Auslandsbesoldung. Die Besoldung wird monatlich im Voraus gezahlt.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage der Besoldung ist seit der Föderalismusreform I ab dem 1. Januar 2011 das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG). Hinzu kommen verschiedene Rechtsverordnungen wie z. B. die Bayerische Zulagenverordnung (BayZulV). Den Vollzug des BayBesG und der Verordnungen regeln die Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsgesetz und Nebengebieten (BayVwVBes).

Zahlung der Besoldung

Die Zahlung der Besoldung erfolgt im staatlichen Bereich durch das Landesamt für Finanzen. Detaillierte Informationen wie z. B. Merkblätter und Vordrucke zu den einzelnen Komponenten der Besoldung finden Sie auf der Website des Landesamtes für Finanzen.